1 Gegenstand
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(1) |
Diese
Geschäftsbedingungen betreffen die Auftragserledigung mit den
philatelistischen Stempeln" der Deutschen Post AG PHILATELIE (im
folgenden DPPHIL genannt) mittels Handstempeln und Philatelie-Stempelmaschinen.
Zu den philatelistischen Stempeln zählen:
- Besondere Stempel
(BesSt)
- Werbestempel mit
Posteigenwerbung (WeSt EW) - Sonderstempel (SoSt)
- Flugbestätigungsstempel
(FBSt)
- Ersttagsstempel
(ETSt)
- modifizierte Tagesstempel
der Stempelstellen (TSt StSt)
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(2) |
Die DPPHIL stempelt zu
Sammelzwecken ausschließlich die zum Datum gemäß Datumsfeld
des Stempels offiziell erhältlichen, gültigen und gegenüber der
Originalversion des Herausgebers unveränderten Postwertzeichen (und
Postwertzeichenprodukte). Erkannte Fehldrucke und fehlerhafte Produktionsware
sind von dieser Stempelung ausgeschlossen. |
(3) |
Die DPPHIL stempelt zu
Sammelzwecken folgende Belege:
- echt laufende
Sendungen":
Dies sind frankierte, der Postwertzeichen-Freimachung unterliegende,
beanschriftete Briefsendungen (auch: Zusatzleistung Einschreiben) sowie
Standardbücher- bzw. Standardwarensendungen, wobei auf der gesamten
Aufschriftseite keinerlei bereits gestempelte oder überlappend aufgeklebte
Postwertzeichen / Postwertzeicheneindrucke vorhanden sein dürfen. Die
Sendungen müssen den AGB BRIEF Inland / Ausland entsprechen. Somit muss
u.a. bei Bücher- und Warensendung die jeweilige Sendungsbezeichnung
vermerkt sein. Auf der Rückseite von Sendungen aufgeklebte Postwertzeichen
gelten nicht als Freimachung.
- Vorlagen:
Dies sind Unterlagen z.B. aus Papier oder Kartonage, auf denen Postwertzeichen
aufgebracht wurden.
- lose Postwertzeichen:
Dies können einzelne Postwertzeichen, komplette Bögen, Bogenteile,
Sets usw. sein.
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(4) |
Die Aufmachung der zu
stempelnden Belege darf weder dem Ansehen der Deutschen Post schaden noch gegen
gesetzliche/ behördliche Bestimmungen verstoßen. Die Belege
müssen sich in Gestaltung und Aufmachung zur manuellen Stempelung eignen;
die Bearbeitung muss hygienisch zumutbar sein. |
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