DPAG AGB
3 Auftragsbearbeitung bei den Stempelstellen
(1) Die stempelführende Stelle bearbeitet die Aufträge grundsätzlich in der Reihenfolge des Eingangs.
(2) Kann eine Stempelung von über 5.000 Belegen nicht in der Stempelstelle erfolgen, wird der Auftraggeber an einen durch die DPPHIL festgelegten Servicepartner, der auch für die DPPHIL selbst in solchen Dingen entgeltlich tätig ist, vermittelt. Die notwendigen Vereinbarungen (Terminierung im Rahmen dieser AGB, Entgelte, Fakturierung usw.) sind dann zwischen Auftraggeber und diesem Servicepartner selbst zu regeln.
(3) Echt laufende Sendungen werden frühestens zum im Datumsfeld des Stempels angegebenen Datum in die jeweiligen Sendungsströme eingespeist und entsprechend der Anschrift weitergeleitet. Andere Belege können grundsätzlich frühestens an diesem Datum zum Versand kommen / ausgehändigt werden.
(4) Die Weiterleitung eines Auftrages bzw. eines Auftragsteils an eine weitere Stempelstelle erfolgt nicht.
(5) Die stempelführende Stelle behält Aufzeichnungen über die Einlieferung der zugesandten Sendungen, die auf Wunsch des Auftraggebers mit einer hierfür zugelassenen Zusatzleistung weiterbefördert werden, zurück.
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