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Auftragsbearbeitung bei den Stempelstellen |
(1) |
Die stempelführende
Stelle bearbeitet die Aufträge grundsätzlich in der Reihenfolge des
Eingangs. |
(2) |
Kann eine Stempelung von
über 5.000 Belegen nicht in der Stempelstelle erfolgen, wird der
Auftraggeber an einen durch die DPPHIL festgelegten Servicepartner, der auch
für die DPPHIL selbst in solchen Dingen entgeltlich tätig ist,
vermittelt. Die notwendigen Vereinbarungen (Terminierung im Rahmen dieser AGB,
Entgelte, Fakturierung usw.) sind dann zwischen Auftraggeber und diesem
Servicepartner selbst zu regeln. |
(3) |
Echt laufende Sendungen
werden frühestens zum im Datumsfeld des Stempels angegebenen Datum in die
jeweiligen Sendungsströme eingespeist und entsprechend der Anschrift
weitergeleitet. Andere Belege können grundsätzlich frühestens an
diesem Datum zum Versand kommen / ausgehändigt werden. |
(4) |
Die Weiterleitung eines
Auftrages bzw. eines Auftragsteils an eine weitere Stempelstelle erfolgt
nicht. |
(5) |
Die stempelführende
Stelle behält Aufzeichnungen über die Einlieferung der zugesandten
Sendungen, die auf Wunsch des Auftraggebers mit einer hierfür zugelassenen
Zusatzleistung weiterbefördert werden, zurück. |
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