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5 Haftung und Umtausch |
(1) |
Die Haftung für
nicht ordnungsgemäße Erledigung der Stempelaufträge
beschränkt sich auf vorsätzliche oder grob fahrlässige
Pflichtverletzung sowie ausdrücklich auf die Auftragserfüllung durch
philatelistische Stempelstellen bzw. stationäre oder mobile Einsatzstellen
für philatelistische Stempel. Bei der Bearbeitung von bereits vorher
anderweitig gestempelten Belegen bezieht sich der Haftungsanspruch
ausdrücklich nur auf die Postwertzeichen und Stempelabdrucke des nicht
ordnungsgemäß ausgeführten Stempelungsauftrags. Für
Schäden, die auf dem Beförderungsweg entstehen, wird entsprechend den
allgemeinen Haftungsbedingungen der Deutschen Post AG gemäß AGB
BRIEF Inland/Ausland gehaftet. Eventuelle Ansprüche sind an die für
die Beförderungsleistungen zuständigen Stellen zu richten.
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(2) |
Die DPPHIL tauscht
verstempelte Postwertzeichen gegen sauber gestempelte Postwertzeichen desselben
Nennwerts um. Bei Sonderpostwertzeichen mit Zuschlag umfasst der Nennwert den
Freimachungswert und den Zuschlag. Soweit möglich, werden dabei die selben
Motive verwendet. |
(3) |
Voraussetzung für
den Umtausch ist, dass
- der Auftrag
gemäß diesen Geschäftsbedingungen erteilt worden
ist,
- der Auftraggeber die
nicht auftragsgemäße Ausführung spätestens innerhalb von
14 Tagen nach Erhalt der Belege schriftlich reklamiert,
- die erforderlichen
Briefe, Postkarten und Vorlagen, auf die die postfrischen Postwertzeichen zu
kleben sind, erneut zur Verfügung gestellt werden und
- die beanstandeten Belege
der DPPHIL überlassen werden.
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(4) |
Der Umtausch gegen
ungestempelte Postwertzeichen oder die geldliche Erstattung des
Postwertzeichen-Wertes ist ausgeschlossen. Legt der Kunde die vormals
reklamierten Belege erneut und mit selbst aufgebrachten, postfrischen
Postwertzeichen / Postwertzeicheneindrucken vor, so erhält er dafür
im Gegenzug postfrische Postwertzeichen. |
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